eKOS: Verschiebung der verpflichtenden Einführung

Wir haben Sie bereits informiert, dass im Jahr 2019 das elektronische Kommunikationsservice eKOS eingeführt wird.

Der Pilotbetrieb mit drei CT/MR-Instituten wurde bis Ende Februar verlängert.

Der Hauptverband und die Österreichische Ärztekammer haben sich daher auf eine Verschiebung der verpflichtenden Einführung von eKOS auf 1. April 2019 für folgende Leistungsarten geeinigt: CT, MRT, Nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen, Klinisch-psychologische Diagnostik, Knochendichtemessungen.

Für Röntgenuntersuchungen, Sonographie und Röntgentherapie verschiebt sich der Einführungstermin auf 1. September 2019.

Ärztinnen und Ärzte können eKOS schon davor verwenden und erhalten von den § 2-Kassen die Wartungsgebühr in Höhe von € 4,00 ab dem Verwendungszeitpunkt, frühestens ab 01.01.2019, verrechnet. Die genaue Verrechnungsposition wird noch bekanntgegeben.

Nachstehend finden Sie die Links zum Infomailing der Österreichischen Ärztekammer sowie den Link zum eKOS-Portal der Österreichischen Sozialversicherung, wo Details zu eKOS sowie die häufigsten Fragen veröffentlicht sind.

Links:

eKOS-Einbindung in die Arztsoftware – Zuwarten mit der Anschaffung

Infomailing ÖÄK

eKOS-Portal Sozialversicherung