Gesundheitsattest für die Eintragung in die Ärzteliste
Um die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung nachweisen zu können, benötigen Sie bei Erst- oder Wiederanmeldung ein aktuelles Gesundheitsattest. Verwenden Sie bitte das nachfolgende Formular und beachten Sie die Hinweise zur Ausstellung:
Gesundheitsattest für die Eintragung in die Ärzteliste
Das Gesundheitsattest ist von einer/einem zur selbständigen Berufsausübung berechtigen
- Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
- einer/einem Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin oder
- einer/einem Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner bzw. Betriebsärztin/Betriebsarzt
auszufüllen.
Dabei darf kein Angehörigenverhältnis zwischen dem begutachtenden Arzt und dem einzutragenden Arzt bestehen.