Informationen zur Meldepflicht
Von der Meldepflicht sind folgende Punkte erfasst:
- jede Namensänderung sowie Änderung im Familienstand zB Verehelichung, Scheidung, Todesfall, Geburt eines Kindes, weiteres Studium (Urkunde/Bescheid ist der Meldung beizulegen)
- jeder Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes (Adresse)
- Änderung von Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- die Einstellung der ärztlichen Tätigkeit bzw. der Verzicht auf die Berufsausübung
- die Wiederaufnahme der Berufsausübung
Ein Antrag auf Wiedereintragung ist vor Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit zu stellen!
- jede Karenzierung gemäß § 59 Abs 1 Z 3 Ärztegesetz zB Mutterschutz, Elternkarenz, Väterkarenz, Papamonat, Bildungskarenz
Für angestellte Ärztinnen/Ärzte:
- Beginn bzw. Beendigung eines Dienstverhältnisses
- Wechsel des Dienstgebers/des Dienstortes
Für freiberuflich tätige Ärztinnen/Ärzte:
- Eröffnung, Schließung oder Verlegung eines Berufssitzes (Ordination)
- Eröffnung, Erweiterung, Verlegung oder Schließung von Ordinations- und Apparategemeinschaften sowie Beginn und Ende der Beteiligung an solchen
- Aufnahme und Beendigung einer wohnsitzärztlichen (Neben-)tätigkeit zB Praxisvertretungen, Notarzt auf Werkvertragsbasis