Meldepflicht
Zur ordnungsgemäßen Führung der Ärzteliste durch die Österreichische Ärztekammer bzw. des Mitgliederverzeichnisses der Ärztekammer für Steiermark sind von der Ärztin/vom Arzt gemäß § 29 ÄrzteG 1998 binnen einer Woche die Meldungen schriftlich zu erstatten.
Die Meldungen und die Übermittlung der entsprechenden Nachweise können entweder per Post, per Fax an 0316-8044-790 oder per Email an info@aekstmk.or.at , jeweils unter Angabe des konkreten Datums der Änderung, erfolgen.