Sie planen, eine ärztliche Tätigkeit in der Steiermark aufzunehmen?
Bevor Sie Ihre ärztliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen allgemeinen Erfordernisse gemäß § 4 Abs 2 ÄrzteG 1998, sowie die besonderen Erfordernisse zur Berufsausübung nach Maßgabe des § 4 Abs 3 ÄrzteG 1998 erfüllen und sich in die von der Österreichischen Ärztekammer geführte Ärzteliste eintragen lassen.
Nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit mit uns Kontakt auf:
Informations- und Mitgliederservice
Ärztekammer für Steiermark
Haus der Medizin
Kaiserfeldgasse 29
8010 Graz
T. +43 (0316) 8044-0
F. +43 (0316) 8044-790
info@aekstmk.or.at
Für allgemeine Fragen zur Eintragung in die Österreichische Ärzteliste stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Standesführung gerne zur Verfügung.
Zugang von einer anderen Landesärztekammer
Sind Sie derzeit in einem anderen Bundesland ärztlich tätig und wechseln in die Steiermark, lassen Sie uns bitte rechtzeitig das ausgefüllte Anmeldeformular für die Mitgliedschaft zur Ärztekammer für Steiermark zukommen und informieren Sie auch die Landesärztekammer in jenem Bundesland, in welchem Sie derzeit ärztlich tätig sind.