Ärzteausweis
Ordentliche Mitglieder einer Ärztekammer erhalten als Nachweis für die Eintragung in die Ärzteliste der ÖÄK einen Ärzteausweis, der bei der jeweiligen Landesärztekammer zu beantragen ist. Auf dem Ärzteausweis ist die ÖÄK-Arztnummer angedruckt.
ÖÄK-Arztnummer
Ihre ÖÄK-Arztnummer können Sie auch auf der Homepage der ÖÄK unter www.aerztekammer.at/abfrage-arztnummer in etwa nach zwei Wochen ab Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit abfragen. Sollten Sie Ihre Arztnummer nicht gefunden haben, wenden Sie sich bitte an standesfuehrung@aerztekammer.at.
Tafel Arzt im Dienst
Ordentliche Mitglieder der Ärztekammer für Steiermark, die als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt gemeldet sind und über einen Führerschein (gültige Lenkerberechtigung für die Klasse B) verfügen, können die Ausstellung einer Tafel „Ärztin/Arzt im Dienst“ beantragen.
Die Tafel kostet EUR 15,00 und wird per Post zugeschickt.