Pension

Wenn Sie in Pension gehen wollen, so ist an einige Punkte zu denken, damit Sie auch in Pension gehen können. Diese Checkliste soll Ihnen als Leitfaden für die wichtigsten Punkte dienen.

Ärzt*innen bekommen in der Regel 2 Pensionen ausbezahlt, dies passiert aber nicht automatisch, sondern ausschließlich auf Antrag. Bitte beachten Sie, dass für die staatliche Pension und die Pension vom Wohlfahrtsfonds zwei separate Anträge zu stellen sind:

Staatliche Pension

Die gesetzliche Pension gebührt, wenn das Regelpensionsalter erreicht und die sog. Wartezeit erfüllt ist. Weiterführende Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.820576&portal=svportal

Pension vom Wohlfahrtsfonds

Die Pension vom Wohlfahrtsfonds können Sie frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (vorzeitige Altersversorgung) beziehen, sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Das Regelpensionsalter ist für alle Geschlechter das vollendete 65. Lebensjahr.

Informationen zur Pension vom Wohlfahrtsfonds und den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter www.aekstmk.or.at/740

Das Antragsformular für die (vorzeitige) Altersversorgung vom Wohlfahrtsfonds finden Sie unter www.aekstmk.or.at/746