Erwerb des neuen Sonderfachs Orthopädie und Traumatologie
Ärzt:innen in Ausbildung
32-32-8 Regelung (Antrag nach § 27 Abs. 4 ÄAO 2015)
Jene Ärzt:innen in Ausbildung, die vor dem Stichtag 01.06.2015 bereits Hauptfach-Ausbildungszeiten in Unfallchirurgie oder Orthopädie und Orthopädische Chirurgie absolviert haben, können das neue Sonderfach Orthopädie & Traumatologie auf direktem Wege ausschließlich über die sogenannte 32-32-8 Regelung absolvieren:
- 32 Monate Hauptfach Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
- 32 Monate Hauptfach Unfallchirurgie
- 8 sonstige Ausbildungsmonate
- Facharztprüfung Orthopädie und Traumatologie
Damit diese direkte Möglichkeit in Anspruch genommen werden kann, ist ein Antrag auf Umstieg nach § 27 Abs. 4 ÄAO 2015 an die ÖÄK im Wege der Landesärztekammer zu stellen. Informationen zum Antrag sowie das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der ÖÄK: https://www.aerztekammer.at/de/web/aerztekammer/anrechnung-auf-aeao-2015
Folgende Unterlagen sind bei einem Antrag auf Umstieg bei der Landesärztekammer einzureichen:
- § 27 Abs. 4-Antragsformular
- Beilage Anrechnung Ortho/Trauma gem. § 27 Abs. 4
- Rasterzeugnisse nach ÄAO 2006 im Original
Zur Vorlage von Originaldokumenten bringen Sie bitte jeweils das Original und eine Kopie. Sie können die Unterlagen zu den Öffnungszeiten der Ärztekammer für Steiermark am Empfang vorzeigen. Das Original nehmen Sie gleich wieder mit, die Kopie bleibt in der Ärztekammer. Unterlagen, die nicht im Original vorzulegen sind, können auch per E-Mail übermittelt werden an ausbildung@aekstmk.or.at.
Umstieg (Antrag nach § 27 Abs. 2 ÄAO 2015)
Jene Ärzt:innen in Ausbildung, die vor dem Stichtag 01.06.2015 keineHauptfach-Ausbildungszeiten in Unfallchirurgie oder Orthopädie und Orthopädische Chirurgie absolviert haben, können die sogenannte 32-32-8 Regelung nicht in Anspruch nehmen. Sie können nur direkt in die Ausbildung Orthopädie und Traumatologie nach ÄAO 2015 wechseln.
Für den Umstieg ist ein Antrag auf Umstieg nach § 27 Abs. 2 ÄAO 2015 an die ÖÄK im Wege der Landesärztekammer zu stellen. Informationen zum Antrag sowie das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der ÖÄK: https://www.aerztekammer.at/de/web/aerztekammer/anrechnung-auf-aeao-2015
Folgende Unterlagen sind bei einem Antrag auf Umstieg bei der Landesärztekammer einzureichen:
- § 27 Abs. 2-Antragsformular
- Evaluierungsbogen Orthopädie und Traumatologie
- Rasterzeugnisse nach ÄAO 2006 im Original
Zur Vorlage von Originaldokumenten bringen Sie bitte jeweils das Original und eine Kopie. Sie können die Unterlagen zu den Öffnungszeiten der Ärztekammer für Steiermark am Empfang vorzeigen. Das Original nehmen Sie gleich wieder mit, die Kopie bleibt in der Ärztekammer. Unterlagen, die nicht im Original vorzulegen sind, können auch per E-Mail übermittelt werden an ausbildung@aekstmk.or.at.
Fachärzt:innen für Unfallchirurgie oder Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (Antrag nach § 34 ÄAO 2015)
Für bereits fertige Fachärzt:innen für Unfallchirurgie oder Orthopädie und Orthopädische Chirurgie besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf ergänzende Ausbildung im Spiegelfach direkt an die ÖÄK zu stellen. Zusätzlich ist auch die Facharztprüfung Orthopädie & Traumatologie zu absolvieren.
Detaillierte Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der ÖÄK unter https://www.aerztekammer.at/de/web/aerztekammer/facharzt-orthopaedie-und-traumatologie
Bitte beachten Sie, dass die ergänzende Ausbildung bis zum 31.05.2027 zur Gänze abgeschlossen sein muss.
Dieser Antrag ist direkt an die ÖÄK zu stellen.