ELGA - e-Impfpass
Unter der Federführung des Gesundheitsministeriums konnte gemeinsam mit der Softwareindustrie und der ELGA GmbH eine Einigung zur Integration des e-Impfpasses in die Arztsoftware niedergelassener Ärztinnen und Ärzte erzielt werden, da die Bundesregierung möchte, dass alle Impfungen – vor allem die Covid-19-Schutzimpfungen – im e-Impfpass dokumentiert werden.
Fix im Ministerrat beschlossen sind allerdings die folgenden Eckpunkte:
Teilnahme am e-Impfpass
Der Anschluss von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten an den e-Impfpass ist freiwillig, allerdings kann am Corona-Impfprogramm nur teilgenommen werden, wenn die Covid-19-Schutzimpfungen auch im e-Impfpass elektronisch dokumentiert werden . Da dies früher oder später wohl für alle Impfungen so sein wird und die Patientinnen und Patienten es auch einfordern werden, empfehlen wir allen impfenden Ärztinnen und Ärzten einen Anschluss an den e-Impfpass.
Im e-Impfpass kann nicht nur die Covid-19-Schutzimpfung dokumentiert werden , sondern jede (!) Impfung. Es besteht keine Nachtragepflicht für bisher erfolgte Impfungen; ob dies pro futuro eine Privatleistung sein wird, wird in den nächsten Monaten erörtert.
Erfassen der Daten im e-Impfpass
Die Integration in die eigene Arztsoftware folgt dem Modell der e-Medikation , weil auch hier Daten mehr oder minder automatisch von der eigenen Arztsoftware in ELGA hineingespielt werden – so soll es auch mit den elektronisch erfassten Impfungen sein. Die/der ordinationsführende Ärztin/Arzt trägt die Impfung in die eigene Software ein und sie wird automatisch in den e-Impfpass übernommen bzw. sieht man bei Stecken der e-card auch den Impfstatus der Patientinnen und Patienten aus dem e-Impfpass.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Daten im e-Impfpass über den Web-Browser zu erfassen. Hier finden Sie die Kurzanleitung zur Verwendung der WebGUI sowie das e-Card-Benutzerhandbuch ELGA (erreichbar für alle Vertragspartner über das GIN, auch ohne Mehrwertdienst). www.chipkarte.at/e-impfpass
Förderung der Implementierung des e-Impfasses in die Arztsoftware
Die Republik Österreich fördert den Anschluss aller Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten, die in einem Vertragsverhältnis zu einem Krankenversicherungsträger gem. ASVG oder einem anderen Bundesgesetz stehen mit EUR 1.300.- umsatzsteuerfrei.
Die Softwareindustrie hat uns diesmal zugesagt, dass die Installationskosten die Förderung nur in seltenen technischen Ausnahmefällen übersteigen werden und die Ausrollung bundesweit gleichzeitig bis Ende März für alle Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden soll. Ein Besuch durch die Technikerin oder den Techniker in der Ordination wird dazu im Regelfall nicht notwendig sein. Ihr Softwarehersteller wird Sie direkt kontaktieren.
Die Abwicklung der Förderung erfolgt diesmal im Wege der Sozialversicherung; auch hier müssen noch Details zum Ablauf geklärt werden.
Wahlärzte
Wahlärztinnen und Wahlärzte können aktuell über diese Variante nur teilnehmen, wenn sie auch ein e-card-System haben, das man auch als Wahlärztin oder Wahlarzt bei der Sozialversicherung auf eigene Kosten bestellen kann.
Bezüglich der Förderung der Implementierung des e-Impfpasses in die Arztsoftware von Wahlärztinnen und Wahlärzten gibt es noch Gespräche.
Erfassen der COVID-19- Impfungen über Tablets
Für alle Wahlärztinnen und Wahlärzte ohne e-card-Anschluss, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, Schulärztinnen und Schulärzte, etc., bzw. für Impfstraßen wird die Dokumentation im e-Impfpass über mobile Geräte – Tablets – durchgeführt werden.
Die Verteilung des Tablets für die Dokumentation der COVID-19-Impfungen erfolgt über die Bundesländer. Voraussetzung für die Verwendung des Tablets ist eine Handysignatur.
Die APP „e-Impfdoc“ steht derzeit nicht zum allgemeinen Download zur Verfügung. Sie wird aktuell daher nur mit den vom Bundesland ausgegebenen Tablets ausgeliefert.
Bei Fragen zu den Tablets und zur App "e-Impfdoc" steht Ihnen auch gerne der e-Impfpass Support der ELGA-Serviceline zur Verfügung:
Telefon: 050 124 44 22 (Mo.-Fr. von 06.00-20.00 Uhr und Sa. 06.00-13.00 Uhr)
Wer kann welche Eintragungsmöglichkeiten nutzen?
Auf Basis der aktuellen Umsetzung können folgende Rollen laut Gesundheitstelematikgesetz folgende angeführte Eintragungsmöglichkeiten nutzen:
- Mobile e-card Lösung WebGUI
Rollen: Ärztin/Arzt, Krankenanstalt, Pflegeeinrichtung
seit 12.1.2021 sind COVID-19-Impfstoffe dort eintragbar - WebGUI in der Ordination
Rollen: Ärztin/Arzt, Krankenanstalt, Pflegeeinrichtung - seit 12.1.2021 sind COVID-19-Impfstoffe dort eintragbar
- Tablet
Rolle: Ärztin/Arzt - Portal-Lösung für Krankenanstalten (ITH, Tiani)
Rollen: Krankenanstalt, Pflegeeinrichtung - LSD-Software
Rollen: Amtsärztin/-arzt, Korrekturberechtigte, Krisenmanagerinnen/-manager, Auswertungsberechtigte, Verrechnungsberechtigte - Portal-Lösungen in ELGA-Bereichen (ITH, Tiani)
Rollen: Krankenanstalt, Pflegeeinrichtung - Arzt-Software-Modul
Rollen: Ärztin/Arzt, Krankenanstalt, Pflegeeinrichtung
Dokumentation der Impfdaten
Mit Inkrafttreten der eHealth-Verordnung mit 27.01.2021 sind COVID-19- und influenzabezogene Angaben im zentralen Impfregister (e-Impfpass) zu speichern .
Im zentralen Impfregister (e-Impfpass) sind minimal zu erfassen: Datum, anordnende Person (Ärztin/Arzt), geimpfte Person (inkl. Sozialversicherungsnummer), Impfstoffname, Charge (LOT-Nummer), Dosiskennung (1. Dosis, 2. Dosis).
Kein Opt-out beim e-Impfpass
Für die Patientinnen ist wichtig, dass man aus dem e-Impfpass nicht herausoptieren kann – auch nicht, wenn man ein ELGA-Opt-out gemacht hat – die Covid-19-Impfung muss trotzdem im e-Impfpass dokumentiert werden . Das hat epidemiologische Gründe und wurde so vom Nationalrat schon vor ein paar Monaten beschlossen.
Folder zum e-Impfpass
Weiterführende Links zum e-Impfpass:
https://www.aerztekammer.at/faq-covid-impfung
https://www.e-impfpass.gv.at/app-e-impfdoc-tablet/
https://www.elga.gv.at/e-impfpass/e-impfpass/
Covid-19-Schutzimpfung - Informationen zur Durchführung, aktuelle Empfehlungen und FAQ´s