Topnews in Stichworten:
AMBOSS – Ärzte Ombudsstelle

Stand: September 2022


Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • AMBOSS – Anti-Mobbing-Burn Out-Supervisionsstelle


Beratung und Service

Telefon-Sprechstunde:

jeden Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr
unter 0664/96 57 749

Kontaktstelle in der Ärztekammer für Steiermark:
Mag. Isabell Polanec
Tel: (0316) 8044-45
E-Mail: amboss@aekstmk.or.at

 

Informationen

Ombudsfrau/Ombudsmann der Ombudsstelle:

Dr. Sylvia Kaschnitz
Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Fachärztin für Psychiatrie

Univ. Prof. Dr. Gottfried Dohr
Facharzt für Histologie und Embryologie Psychotherapeut klientenzentrierte Psychotherapie, Supervisor

Dr. Michael Schneider
Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapeutische Medizin
Arzt für Allgemeinmedizin

Dr. Ioana Lakovschek
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Dr. Edita Lukic
Fachärztin für Anästhesie und Intensivmedizin

Die Ombudsstelle der Ärztekammer bietet Hilfe bei:

  • Berufsbedingten Beschwerde- oder Belastungssituationen von Ärzten/Ärztinnen (ÄK Stmk.-Mitglieder)
  • Mobbing, Bossing
  • Burn-out
  • Zwischenmenschlichen Problemen zwischen Ärzten/Ärztinnen, zwischen Ärzten/Ärztinnen und PatientInnen oder Ärzten/Ärztinnen und JournalistInnen
  • Konfliktsituationen mit PatientInnen, Kassen, Versicherungsträgern, Vorgesetzten oder Ärzten und Ärztinnen
  • Fällen, bei denen erwartet wird, dass sich PatientInnen an externe Stellen – etwa die PatientInnenombudschaft, Medien oder das Gericht – wenden werden (anonyme Meldungen sind möglich).

Telefon-Sprechstunde:

Telefonkontakt direkt mit einer Ombudsfrau oder einem Ombudsmann
donnerstags von 17.00 bis 18.00 Uhr unter der Tel.Nr. 0664/96 57 749

Kontakt über die Ärztekammer:

Die Kontaktaufnahme ist anonym möglich (lediglich die Bekanntgabe der Erreichbarkeit, z.B. Tel.-Nr., ist im Referat erforderlich, wenn der Kontakt zu einer Ombudsfrau oder einem Ombudsmann hergestellt werden soll).

Wenn zusätzliche Bereiche - wie beispielsweise der Wohlfahrtsfonds - eingebunden werden, geschieht dies erst nach ausdrücklicher Zustimmung der/des Betroffenen.

Die Mitteilungen und Daten werden vertraulich behandelt.