Topnews in Stichworten:
Außerordentliche Kammermitgliedschaft
Stand: Jänner 2022
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Außerordentliche Mitgliedschaft zur Ärztekammer für Steiermark
- Vorhergegangene Mitgliedschaft zu einer Landesärztekammer in Österreich
- Aktuell keine ordentliche Mitgliedschaft zu einer Landesärztekammer in Österreich
- Hauptwohnsitz in der Steiermark
- Jahresbeitrag € 9,00
Beratung und Service
Informations- und Mitgliederservice
Ärztekammer für Steiermark
Haus der Medizin
Kaiserfeldgasse 29
8010 Graz
T. +43 (0316) 8044-0
F. +43 (0316) 8044-790
info@aekstmk.or.at
Information
Ärztinnen und Ärzte, die bei keiner Landesärztekammer ordentliches Mitglied sind, weil sie keine ärztliche Tätigkeit im Sinne des Ärztegesetzes mehr ausüben (zB pensionierte Ärztinnen und Ärzte, Amtsärztinnen/-ärzte, Epidemieärztinnen/-ärzte) können bei jener Landesärztekammer, in deren Bereich sie ihren Hauptwohnsitz haben, einen Antrag auf Eintragung als außerordentliche/r Kammerangehörige/r stellen.
Der jährliche Beitrag für die außerordentliche Kammermitgliedschaft zur Ärztekammer für Steiermark beläuft sich auf € 9,00 und inkludiert die Zusendung des Monatsmagazins AERZTESteiermark.
Bei Einstellung der ärztlichen Tätigkeit und Beendigung der ordentlichen Kammermitgliedschaft ist der Ärzteausweis zurückzustellen, da dieser einen Nachweis über die Eintragung in die Ärzteliste darstellt.
Einem allgemeinen Wunsch nachkommend stellt die Ärztekammer für Steiermark Ausweise für außerordentliche Kammerangehörige aus.
Außerordentliche Kammerangehörige unterliegen den disziplinarrechtlichen Bestimmungen des Ärztegesetzes
(§ 135 Abs 2 ÄrzteG).
Eckpunkte zur außerordentlichen Mitgliedschaft zur Ärztekammer für Steiermark
· Vorhergegangene Mitgliedschaft zu einer Landesärztekammer in Österreich
- Hauptwohnsitz in der Steiermark
- Jahresbeitrag von € 9,00
- Abo „AERZTESteiermark“
- Fortbildungen im Bezirk
- Ausweis „Außerordentliches Kammermitglied“
- Formloser schriftlicher Antrag
Beantragung eines Ausweises für außerordentliche Mitglieder
Schriftliche Meldung und aktuelles Foto im Passbildformat für den Ausweis an das Informations- und Mitgliederservice
Haus der Medizin
Kaiserfeldgasse 29
8010 Graz
info@aekstmk.or.at
Wohlfahrtsfonds
Außerordentliche Kammermitglieder (Ärztinnen/Ärzte, die derzeit in Österreich nicht ärztlich tätig sind) können – soweit nicht ohnehin bereits die Altersversorgung bezogen wird – eine freiwillige Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds beantragen.
Über den Antrag entscheidet der Verwaltungsausschuss.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Frau Sabine Steirer unter
T. +43 (0316) 8044-65.