Topnews in Stichworten:
Versicherungen
Stand: Juni 2011
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
- Für den Arzt wesentliche Versicherungen:
- Sachversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Vergleichen Sie immer wieder Prämien und Leistungen der einzelnen Versicherungen untereinander.
Allgemeines
Je nach der Form der Berufstätigkeit, die Sie ausüben, ist der Bedarf an Versicherungen unterschiedlich. Z.B. als Spitalsarzt ist für Sie zunächst nur die Haftpflicht- und die Rechtschutzversicherung interessant, in der Praxis benötigen Sie jedoch noch zusätzliche Versicherungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Hinweis auf die für Sie wichtigen Versicherungen:
- Als Sachversicherung für Werte Ihrer Praxis zur Abdeckung des Risikos für Feuer, Einbruch, Leitungswasser usw. empfiehlt sich der Abschluss einer Bündelversicherung, die möglichst viele Risiken einschließt. Um im Schadensfall die Wiederbeschaffungskosten zu erhalten, ist eine Neuwertklausel notwendig. Wichtig ist es, auf die richtige Höhe der Sachversicherung besonderes Augenmerk zu legen.
- Die Ärzteberufshaftpflichtversicherung dient zur Abdeckung von Ansprüchen gegen Sie, wenn aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit gerechtfertigte Ansprüche an Sie gestellt werden. Die Haftpflichtversicherung umfasst aber auch die Abwehr von unbegründeten Schadenersatzansprüchen. Die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Ärztehaftpflichtversicherung gilt zwar erst ab August 2011 und nur für freiberuflich tätige Ärzte, jedoch ist es unbedingt anzuraten eine solche schon vorher abzuschließen. Auch rein angestellte Ärzte, die dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und somit einer Regressmöglichkeit des Arbeitgebers gegenüber seinem Dienstnehmer unterliegen, sollten über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.
- Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zur Berufshaftpflichversicherung.
- Für eine eventuell strafrechtliche Verfolgung ist zusätzlich zu Berufshaftpflichtversicherung der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung durchaus zu empfehlen, denn in einem Prozess ist anzunehmen, dass entsprechende Gutachten, Gegengutachten usw. erforderlich sind. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im Ausmaß von EUR 30.000,00 bis EUR 40.000,00.
- Hier wäre noch die Betriebsunterbrechungsversicherung zu nennen, die vor allem bei Praxisgründungen (ohne Weiterbestehen eines ausreichenden Angestelltenverhältnisses) sehr zu empfehlen ist, da bei Stillstand der Praxis der Verdienstentgang bei weiterlaufenden Kosten zum Tragen kommt.
- Die Versicherung zahlt vor allem, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder auch Sachschäden oder Quarantäne die Praxis schließen müssen.
- Da Ihre Regien und Kreditrückzahlungen ja weiterlaufen und auch Ihre Lebenshaltungskosten abgedeckt werden müssen, ist es wichtig darauf zu achten, dass im Rahmen der Versicherungssumme im Schadensfalle 1/360 pro Tag des Ausfalles bezahlt wird.
- Die Versicherungssumme sollte in etwa dem Umsatz Ihrer Praxis entsprechen (es gibt einschlägige Erfahrungswerte). Sich auf den Nachweis des entgangenen Gewinnes im Schadensfalle bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung einzulassen, ist eher abzuraten.
- Die Versicherung leistet bis zu einem Jahr.
- Die Prämiengestaltung richtet sich außer nach der gewählten Versicherungssumme, auch nach der Karenzfrist, die Sie zur Leistung nach Beginn einer Unterbrechung festlegen. Sie können sie von 3 bis zu 14 Tagen wählen.
- Diese Prämien sind Betriebsausgaben. Entschädigungen daraus jedoch auch Betriebseinnahmen.
- Die Ärztekammer empfiehlt keine Versicherungsgesellschaft. Wir raten nur, mehrere Anbote einzuholen. Diese sowohl in den Prämien aber auch vor allem in den Leistungen zu vergleichen.
- Sie können sich auch eines Versicherungsmaklers bedienen, der für Sie üblicherweise kostenlos arbeitet und nach dem Gesetz zu "best advice" für Sie verpflichtet ist.