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Wohlfahrtsfonds: Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung

Stand: Jänner 2023


Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

Anspruchsberechtigt sind nacheinander:

  • ein namhaft gemachter Zahlungsempfänger
  • die Witwe bzw. der Witwer oder der hinterbliebene eingetragene/r Lebenspartner/in
  • die Waisen
  • sonstige gesetzliche Erben

Die Bestattungsbeihilfe beträgt im Kalenderjahr 2023 € 6.000,00 und die Hinterbliebenenunterstützung € 25.000,00 brutto. Dazu kommt die individuell angesparte Zusatzleistung zur Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung.

Wichtig für Ärzteehepaare bzw. Zahnärzteehepaare: Die Ansprüche aus dem Fonds der Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung werden durch selbsterworbene Ansprüche nicht geschmälert.

 

Rechtsgrundlagen

  • Satzungen des Wohlfahrtsfonds
  • Wohlfahrtsfondsbeitragsordnung
  • Ärztegesetz
  • Einkommensteuergesetz


Beratung und Service

Ärztekammer für Steiermark
Wohlfahrtsfonds
Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz

Carmen Renner
T. 0316 / 8044-64
F. 0316 / 8044-136

 


Wer hat Anspruch auf Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung?

Beim Tod einer bzw. eines Kammerangehörigen, der noch keine Alters- oder dauerhafte Invaliditätsversorgung bezieht, wird die Bestattungsbeihilfe und die Hinterbliebenenunterstützung in Höhe von insgesamt € 31.000,00 gewährt.
Beim Tod eines Empfängers einer Alters- oder dauerhaften Invaliditätsversorgung oder eines freiwilligen Mitgliedes wird die Bestattungsbeihilfe in Höhe von € 6.000,00 gewährt. Zusätzlich wird die Hinterbliebenenunterstützung bis max. € 25.000,00 gewährt, wenn der verstorbene Kammerangehörige nach Antritt der Altersversorgung oder Invaliditätsversorgung weiter Beiträge geleistet hat und sich nicht dagegen ausgeprochen hat.

Ehemalige Kammermitglieder werden wie Empfänger der Alters- oder Invaliditätsversorgung behandelt.


Grundsätzlich besteht der Anspruch nacheinander für:

  • die Witwe bzw. den Witwer oder den/die hinterbliebene/n eingetragene/n Partner/in
  • die Waisen, das sind die Kinder verstorbener Ärztinnen/Ärzte bzw. Zahnärztinnen/Zahnärzte ohne Rücksicht auf ihr Lebensalter.
  • sonstige gesetzliche Erben

Sind mehrer Waisen vorhanden, wird diesen die Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung zur ungeteilen Hand ausgezahlt.

 

Verfügung über die Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung

Es kann auch ein anderer Zahlungsempfänger namhaft gemacht werden. Dazu bedarf es einer schriftlichen Verfügung, die beim Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Steiermark zu hinterlegen ist.
Die Hinterlegung einer solchen Verfügung empfiehlt sich z.B. für Lebensgemeinschaften.
Diese Verfügung über die Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung ist eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Erklärung, deren Unterschrift notariell oder gerichtlich beglaubigt sein muss. Formulare sind in der Ärztekammer erhältlich.


Antragstellung/Zuerkennung

Schriftliche Ansuchen um Leistungen sind unter Vorlage der erforderlichen Nachweise an den Verwaltungsausschuss zu richten.  Der Verwaltungsausschauss entscheidet mittels Beschluss über den Antrag, welcher in Form eines Beschleides mitgeteilt wird.

 

Höhe der Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung

Die Bestattungsbeihilfe beträgt 2023 € 6.000,00 und die Hinterbliebenenunterstützung max. € 25.000,00 bzw. besteht ein individueller Anspruch.

Dazu kommt gegebenenfalls die individuell angesparte Zusatzleistung zur Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung. Die Auszahlung erfolgt brutto, d.h. ohne Abzüge.

Ist keine anspruchsberechtigte Person vorhanden, können dem Träger der Bestattungskosten auf Antrag die nachgewiesenen Kosten bis zum Ausmaß der Bestattungsbeihilfe gewährt werden.

Hinweis: Die Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung ist im Verlassenschaftsverfahren nicht zu berücksichtigen.

Es besteht ein Direktanspruch der jeweiligen zum Empfang der Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung berechtigten Person. Die Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung ist daher nicht verlasszugehörig.

 

Steuerliche Behandlung der Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung

Steuerlich betrachtet stellt die Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung ein selbständiges Einkommen des Empfängers dar und ist im Jahr der Auszahlung vom Empfänger in der Einkommensteuererklärung anzuführen.

 

Besteht nach dem Tod von Witwen/Witwern nach Kammerangehörigen ein Anspruch auf ein Sterbegeld?

Nach Hinterbliebenen von Ärztinnen/Ärzten bzw. Zahnärztinnen/Zahnärzten bestehen keinerlei Ansprüche, außer sie waren selbst Mitglieder des Wohlfahrtsfonds.

Hinweis: Bei (Zahn-)ärzteehepaaren wird die Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung durch selbst erworbene Ansprüche nicht geschmälert.

Antrag für Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung

Antrag für Bestattungsbeihilfen- und Hinterbliebenenunterstützungs-Verfügung