Topnews in Stichworten:
Die Richtlinie für die Auswahl von Vertragsärzten und Vertragsgruppenpraxen
Stand: Jänner 2020
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Rechtsgrundlagen
- Reihungskriterienverordnung BGBL. II 487 / 2002
- Richtlinie für die Auswahl von Vertragsärzten und Vertragsgruppenpraxen vom 01.09.2017, vereinbart zwischen der Ärztekammer für Steiermark und der Österreichischen Gesundheitskasse
(gilt auch für die Sonderversicherungsträger BVAEB und SVS)
Beratung und Service
Ärztekammer für Steiermark,
Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz
Magdalena Lindmayer, MA
Tel: (0316) 8044-28
Fax: (0316) 8044-135
Allgemeines
Basierend auf einer Verordnung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen wurde zwischen der Ärztekammer für Steiermark und der Österreichischen Gesundheitskasse eine Richtlinie für die Auswahl von Vertragsärzten und Vertragsgruppenpraxen vereinbart.
Die Neufassung der Richtlinie tritt mit 01.09.2017 in Kraft und ist in der Ärztekammer für Steiermark in der Kurie für niedergelassene Ärzte erhältlich bzw. auf unserer Homepage unter www. aekstmk.or.at abrufbar. Sie gilt für die Vergabe von Kassenplanstellen mit der Österreichischen Gesundheitskasse in der Steiermark für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte (Fachärzte für ZMK/Zahnärzte ausgenommen; für diese gilt eine gesonderte Richtlinie) sowie für die Vergabe von Verträgen mit den Sonderversicherungsträgern (BVAEB, SVS).
Voraussetzung für die Zuerkennung einer Planstelle ist der Nachweis zur Berechtigung der selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs in Österreich.
Vergabemodus
Die von den Bewerbern aus den einzelnen Reihungskriterien erzielten Punkte werden summiert, dem Punktebesten wird die ausgeschriebene Planstelle definitiv zugesprochen. Die nachgewiesenen Qualifikationen aller Bewerber werden wie folgt bepunktet:
Fachliche Eignung
Ein angestellter Arzt mit einem Beschäftigungsausmaß von zumindest 20 Wochenstunden; eine hauptberufliche Wahlärztin/ein hauptberuflicher Wahlarzt und eine Vertragsärztin/ein Vertragsarzt der Österreichischen Gesundheitskasse oder vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt erhalten pro Kalenderjahr je 3 Punkte.
Eine angestellte Ärztin/ein angestellter Arzt mit einer Dienstleistungsverpflichtung unter 20 Wochenstunden erhält 1,5 Punkt pro Kalenderjahr.
Übt eine teilzeitbeschäftigte angestellte Ärztin/ein teilzeitbeschäftigter angestellter Arzt (Dienstverpflichtung unter 20 Wochenstunden) zusätzlich eine Tätigkeit als niedergelassene Ärztin/niedergelassener Arzt aus, werden dafür zusätzlich 1,5 Punkte (also insgesamt 3 Punkte) pro Kalenderjahr vergeben.
Tätigkeiten für Praxisvertretungen werden mit 0,01 Punkten pro Vertretungstag bewertet.
Die Kumulierung von Vertretungspunkten bei angestellten Ärztinnen und Ärzten mit einem Beschäftigungsausmaß von zumindest 20 Wochenstunden und einer hauptberuflichen Wahlarztordination oder einer Kassenordination sind nicht möglich.
Aus den genannten ärztlichen Tätigkeiten sind maximal 30 Punkte erreichbar.
Zusätzliche fachliche Qualifikation
Das DFP-Fortbildungsdiplom wird aufgrund des verpflichtenden Nachweises nicht mehr bewertet.
Für jedes sonstige nachgewiesene ÖÄK-Diplom bzw. Zertifikat werden 2 Punkte angerechnet, wobei maximal 14 Punkte aus diesem Titel erreicht werden können.
Zeitpunkt der Eintragung in die Reihungsliste:
Die Eintragung in die Reihungsliste(n) kann frühestens mit dem Tag nach Erlangung des Rechts zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Facharzt erfolgen. Vorher eingelangte Reihungsanträge werden bis zu diesem Zeitpunkt in Evidenz gehalten. Die 11 Bewerber um eine konkret ausgeschriebene Planstelle mit den besten Reihungspositionen in der Reihungsliste erhalten für ihre Positionen die folgenden Punkte:
Bestgereihter | 15 Punkte |
Zweitbestgereihter | 14 Punkte |
Drittbestgereihter | 13 Punkte |
Viertbestgereihter | 12 Punkte |
Fünftbestgereihter | 11 Punkte |
Sechstbestgereihter | 10 Punkte |
Siebentbestgereihter | 9 Punkte |
Achtbestgereihter | 8 Punkte |
Neuntbestgereihter | 7 Punkte |
Zehntbestgereihter | 6 Punkte |
Elftbestgereihter | 5 Punkte |
Eine Reihung von bislang nicht gereihten Ärztinnen und Ärzten und eine Neureihung von gereihten Ärztinnen und Ärzten ist über eine Bewerbung für eine ausgeschriebene Planstelle oder die Abgabe eines Reihungsantrages möglich, wobei die Reihungsposition durch das Datum des Einlangens der Bewerbung oder des Reihungsantrages festgelegt wird.
Die Reihung ist in zwei von drei Reihungsräumen möglich.
Punkte für erfolglose Bewerbungen:
Bewerber um eine ausgeschriebene Planstelle erhalten pro gültiger Bewerbung um eine Planstelle als Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt derselben Fachrichtung bei der sie nicht berücksichtigt wurden, 0,5 Punkte pro Bewerbung. Maximal können 5 Punkte erreicht werden.
Innerhalb der letzten 10 Ausschreibungen müssen mindestens 6 erfolglose Bewerbungen abgegeben werden, um Punkte aus den Vorbewerbungen zu erhalten.
Administratives
Innerhalb der Ausschreibungsfrist müssen Bewerbungen und die für die Bepunktung notwendigen Dokumente bei der Ärztekammer für Steiermark einlangen.
Die Reihungslisten sind für alle gereihten Ärztinnen und Ärzte und für Mitglieder der Ärztekammer für Steiermark in der Ärztekammer einsehbar. Mitglieder der Ärztekammer für Steiermark können mit ihren Zugangsdaten die Reihungslisten im internen Bereich der Ärztekammer-Homepage einsehen. Nichtmitglieder der Ärztekammer Steiermark erhalten auf Wunsch schriftlich Auskunft über die eigene Reihungsposition in den jeweiligen Listen.
Die konkrete Bewerberliste inklusive der Bepunktung ist ausschließlich für Bewerber um eine Planstelle in der Ärztekammer einsehbar.