Netiquette für Mitglieder der Facebookgruppe
„Ärztinnen und Ärzte Steiermark“
 

Keine Diskriminierungen, Beleidigungen, Provokationen

Bitte bleiben Sie höflich und verständlich im Ton. Debatten leben nicht von Grobheiten, sondern davon, dass jeder seinen eigenen Standpunkt darlegt und sich mit Dritten fair auseinandersetzt. Eine Debatte findet nicht statt, wenn Teilnehmer oder unbeteiligte Dritte diskriminiert, beleidigt oder provoziert werden.
Sprache und Umgang: Alle Arten von Beleidigungen, Drohungen und Verunglimpfungen werden nicht geduldet. Bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen behalten wir uns das Recht vor, Beiträge zu löschen und Personen aus der Gruppe auszuschließen.
 

Beiträge

Sprache und Umgang: Alle Arten von Beleidigungen, Drohungen und Verunglimpfungen anderer Mitglieder sind zu vermeiden. Eine abweichende Meinung ist zu respektieren.
Relevanz für die Gruppe: Beiträge müssen eine klar erkennbare thematische und inhaltliche Relevanz für die Gruppe haben.
Keine Werbung: Jegliche Form der (standes-)politischen Werbung ist verboten. Dies gilt auch für Veranstaltungen von Fraktionen. Ebenso darf keine Werbung für Pharmafirmen betrieben werden. Werbung oder Spendenaufrufe, bei denen ein sozialer oder medizinischer Aspekt im Vordergrund steht, sind vom Werbeverbot ausgenommen.
 

Mitglieder

Mitgliedschaftsberechtigung: Alle in die österreichische Ärzteliste eingetragenen Ärztinnen und Ärzte die in der Steiermark tätig sind (inkl. karenzierte Mitglieder) zur Mitgliedschaft in dieser Facebook-Gruppe berechtigt.
 

Kontrolle und Konsequenzen

Meldung: Jedes Gruppenmitglied kann Beiträge und Personen an die Administratoren melden. Die gemeldeten Beiträge und Personen werden daraufhin von den Administratoren überprüft.
Löschen von Beiträgen: Die Administratoren sind berechtigt, Beiträge und Kommentare bei Verstößen gegen die Regeln der Gruppe zu löschen.
Bei Verstößen gegen die Gruppenregeln ist ein befristeter oder dauerhafter Ausschluss aus der Gruppe möglich.

Die Social Media Guidelines der Ärztekammer Steiermark finden Sie hier

 

Februar 2020