AERZTE Steiermark 09/2024
Influenza- und COVID-Impfaktion 2024/2025
Auch 2024/2025 wird es wieder kostenlose Influenza- und COVID-Impfstoffe geben.
Im Folgenden möchten wir Ihnen wichtige Informationen zu den Bestellungen sowie zum Selbstbehalt bzw. die Abrechnung übermitteln.
ÖIP-Influenza Impfaktion 2024
Es werden wieder drei Impfstofftypen verfügbar sein:
- ein inaktiver Impfstoff für alle Altersgruppen
- ein adjuvantierter Impfstoff für Seniorinnen und Senioren
- ein nasaler Lebendimpfstoff für Kinder
Im Rahmen der aktuellen Impfaktion 2024/2025 des ÖIP haben sich jedoch einige Änderungen ergeben, die die Distribution und Abwicklung beim Impfen erleichtern sollen.
Änderungen bei den Bestellabläufen zum ÖIP 2024/2025
Für die aktuelle Influenza-Impfsaison erfolgt die Bestellung der Influenza-Impfstoffe über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Der e-Impfshop der BBG wurde bereits in zahlreichen Bundesländern von Ärztinnen und Ärzten im Zusammenhang mit den Bestellungen der COVID-19-Impfstoffe genutzt. Für die Bestellung über den e-Impfshop ist ein Nutzerkonto auf den Namen der Ärztin bzw. des Arztes notwendig. Folgende Modalitäten für die Einrichtung des Nutzerkontos wurden uns von Seiten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und BBG kommuniziert:
Sie haben bereits ein COVID-Nutzerkonto im e-Impfshop:
Sobald Influenza-Impfstoffe bestellt werden können, kann dafür das bestehende COVID-Nutzerkonto, das entsprechend erweitert wird, genutzt werden. Die BBG schickt derzeit E-Mails an die User der COVID-Nutzerkonten aus, um gegebenenfalls Daten zu aktualisieren.
Sie haben noch kein COVID-Nutzerkonto im e-Impfshop:
Sie nutzen die Möglichkeit zur Selbstregistrierung für den Influenza-e-Impfshop. Sobald die Selbstregistrierung technisch eingerichtet ist (voraussichtlich Spätsommer), erhalten die Arztpraxen eine Information und können ihre Daten über einen Link eingeben. Der e-Impfshop für Influenza-Impfstoffe befindet sich derzeit bzw. in den kommenden Wochen in technischer Umsetzung. Die Bestellung der Impfstoffe wird voraussichtlich im Laufe des Septembers über den e-Impfshop möglich sein. Die Impfstoffe stehen spätestens mit Anfang Oktober flächendeckend zur Verfügung. Die BBG und die ÖGK werden – sobald die Selbstregistrierung beim e-Impfshop möglich ist – mit einem Rundschreiben über die Details informieren.
Freiwillige Veröffentlichung der impfenden Ärztinnen und Ärzte auf der Homepage des Ministeriums und ÖGK:
Ergänzend dazu besteht nunmehr die freiwillige Möglichkeit, dass hinsichtlich der Teilnahme am ÖIP Ihre Ordination als Impfordination auf den Homepages der Sozialversicherung und des BMSGPK veröffentlicht wird. Die Zustimmung zur Veröffentlichung der Daten wird im Rahmen des BBG-Bestellprozesses aktiv von der jeweiligen Ärztin bzw. vom jeweiligen Arzt erfragt und eingeholt. Ein Widerruf der Veröffentlichung ist jederzeit möglich.
Zustellung der Impfstoffe
Die Zustellung der Impfdosen erfolgt frei Haus und primär in die Ordination der Ärztin bzw. des Arztes. Sollte eine Zustellung in die Ordination nicht möglich sein (z. B. wegen nicht vorhandener Kühlkapazitäten), kann bei der Bestellung alternativ eine Apotheke im jeweiligen Bundesland als Zustellort angegeben werden.
Wegfall des Selbstbehaltes/Abrechnung und Dokumentation
Es konnte erwirkt werden, dass für die bevorstehende Influenza-Impfaktion des ÖIP der Selbstbehalt zur Gänze wegfällt. Für die Verrechnung der Impfung gibt es die Abrechnungsposition INFLU1 mit einem Tarif von € 15,--. Mit dem Impfhonorar sind alle Leistungen im Zusammenhang mit der Impfung zur Gänze abgegolten (insbesondere Aufklärung, die Impfung und die Dokumentation). Die Influenza-Impfung muss im elektronischen Impfpass erfasst werden.
Wenn keine Möglichkeit zur elektronischen Abrechnung besteht (Wahlärztebereich), werden die Impfungen über ein Online-Formular abgerechnet, welches ab Herbst unter www.gesundheitskasse.at/influenza zur Verfügung stehen wird.
Abrechnung von nicht-Versicherten oder rein privat versicherten Personen:
- Sozialversicherungsnummer vorhanden:
Nicht-Versicherte und rein privat Versicherte sind mit dieser Versicherungsnummer über die ÖGK abzurechnen. - Keine Sozialversicherungsnummer vorhanden:
Die Abrechnung erfolgt unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums der geimpften Person. Bei elektronischer Abrechnung ist das Feld der Versicherungsnummer (VSNR) in der Form 0000TTMMJJ zu befüllen.
Eine private Abrechnung des Impfstichs bzw. eine Zuzahlung durch die Patientin bzw. den Patienten sind nicht zulässig.
Arbeitsmedizin und Influenza Impfaktion
Ergänzend wurde von Seiten des ÖGK-Projektteams mitgeteilt, dass die Bestellung der Influenza-Impfstoffe ab der neuen Saison durch die betreuende Arbeitsmedizinerin bzw. den betreuenden Arbeitsmediziner (und nicht durch den Betrieb selbst) über den e-Impfshop erfolgt. Die diesbezüglichen Informationen dazu wurden bereits durch die ÖGK mehrmals an die Betriebe übermittelt. Weitere Details und Kontaktdaten zur heurigen Impfaktion sind zusätzlich auf der Homepage der ÖGK ersichtlich: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.893511&portal=oegkvpportal
COVID-19-Impfprogramm
Der neueste, angepasste COVID-19-Variantenimpfstoff gerichtet gegen JN.1 befindet sich bereits in Auslieferung und wird weiterhin kostenfrei seitens des Bundes zur Verfügung gestellt.
Parallel zur Bestellung von Influenzaimpfstoffen sind Bestellungen von COVID-19-Impfstoffen wie gewohnt über den BBG-e-Impfshop möglich.
Für die Impfsaison 24/25 wurde eine Ausrollung der direkten Benutzerzugänge impfender Einrichtungen zum digitalen Bestellwesen in allen Bundesländern vorgenommen.
Für jede einzelne Bestellung ist hierbei der genaue Lieferort festzulegen. Lieferungen können dabei sowohl an Apotheken erfolgen als auch direkt an die impfende Einrichtung.
Bestellerinnen und Besteller im e-Impfshop von COVID-19-Impfstoffen werden gebeten, die Daten zu aktualisieren und zuzustimmen, in einer Liste der am COVID-19-Impfprogramm teilnehmenden Einrichtungen geführt zu werden.
Dies soll der Bevölkerung erleichtern, impfende Einrichtungen zu identifizieren und Impftermine zu bekommen.
Abrechnung und Dokumentation
Durch eine aktuelle Gesetzesänderung wurde die zuletzt bis Ende August 2024 befristete Verrechenbarkeit der COVID-19-Impfung (Pos. COVI1, COVI2, COVIA) bis 31.03.2025 verlängert.
Die aktuell verrechenbaren Positionen lauten:
Tab. 1 Leistung | Positionsnummer | Tarif |
Grundimmunisierung: 1. Teilimpfung | COVI1 | EUR 15,-- |
Grundimmunisierung: 2. Teilimpfung | COVI2 | EUR 15,-- |
Auffrischungsimpfung | COVIA | EUR 15,-- |
Um den Kassen die fristgemäße Verrechnung mit dem Bund zu ermöglichen, sind COVID-Impfungen
- aus dem Jahr 2024 spätestens im Rahmen der Endabrechnung des 2. Quartals 2025 bzw. bei monatlicher Abrechnung spätestens mit der Abrechnung für Juni 2025
- aus dem Jahr 2025 spätestens im Rahmen der Endabrechnung des 3. Quartals 2025 bzw. bei monatlicher Abrechnung spätestens mit der Abrechnung für September 2025
mit der jeweiligen Kasse zu verrechnen, da diese Leistungen andernfalls leider nicht mehr erstattungsfähig sind. Die Abrechnungsmodalitäten bleiben unverändert.
Betriebliches Impfen
Auch für das Impfen in Betrieben wird eine direkte Bestellung von COVID-19-Impfstoffen über das Benutzerkonto der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes ab September 2024 ausgerollt.
Impfende Stellen, die bisher noch keinen Zugang zum BBG-e-Impfshop hatten, können sich für die Bestellung von COVID-19-Impfungen im Wege der zugehörigen Landessanitätsdirektion authentifizieren und freischalten lassen. Für das ÖIP Influenza erfolgt die Abwicklung im Wege der ÖGK (Influenza-Impfprogramm in Betrieben (gesundheitskasse.at)). Bestellerinnen und Besteller, die für die Bestellung von Influenza-Impfstoffen freigegeben werden, können auf Wunsch auch COVID-19-Impfstoffe bestellen.