AERZTE Steiermark 07-08/2024

 

Reihung neu im Überblick

Die Reihungsrichtlinie wurde umfassend reformiert und trat mit 1. Juli in Kraft. Das Wichtigste nochmals im Überblick.

Bisher wurden Einzelvertragsärzt:innen bei Annahme eines Kassenvertrages mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags aus sämtlichen Reihungsräumen gestrichen. Nun erfolgt eine Streichung nur noch aus der Liste jenes Reihungsraumes, in welchem die Vertragsarztstelle angetreten wird. Zusätzlich zu den sonstigen Punkten aus der fachlichen Eignung  können 4 Punkte generiert werden, wenn eine Tätigkeit als angestellte:r Ärztin/Arzt oder erweiterte:r Stellvertreter:in in der Ordination der/des Planstellenvorgängerin bzw. -vorgängers nachgewiesen werden kann, sofern die Tätigkeit unmittelbar vor Ende der Bewerbungsfrist durchgehend mindestens 2 Jahre angedauert hat. Es werden nun auch die Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes angerechnet. Neben den ÖÄK-Diplomen und Zertifikaten werden nun auch alle ÖÄK-CPDs mit jeweils 2 Punkten angerechnet. Weiterhin können maximal 14 Punkte über Fortbildungen generiert werden. Bewerber:innen erhalten nun auch Punkte aus der Reihungsposition, welche erst mit der Bewerbung ihre Reihung in der jeweiligen Reihungsliste begründen. Für erfolglose Bewerbungen gibt es keine Punkte mehr. Da es immer wieder Probleme mit der exakten Angabe der Dienstzeiten auf den Bewerbungsbögen gab, ist es nun erforderlich, der Bewerbung Dienstzeitbestätigungen der jeweiligen Dienstgeber beizulegen. Aus diesen muss sich das Stundenmaß der Anstellung, das Fach, in dem man tätig war, und die Berufsbezeichnung ergeben. Auch allfällige Mutterschutzzeiten sind entsprechend nachzuweisen.

An die Ärztekammer vorge­legte Vertretungsbestätigun­gen müssen von der/dem vertre­tenen Ärztin/Arzt unterzeichnet werden und sämtliche Tage, an denen die Vertretung erfolgt ist, exakt und jeweils extra mit dem jeweiligen Datum enthalten. Für die Vorlage der Vertretungsbestätigungen gelten folgende Fristen – verspätet eingelangte Vertretungsmeldungen werden nicht angerechnet: Vertretungen im ...

  1. Quartal: bis zum 15.4.
  2. Quartal: bis zum 15.7.
  3. Quartal: bis zum 15.10.
  4. Quartal: bis zum 15.1.

Bewerber:innen kann das Ergebnis der Reihung erst mitgeteilt werden, wenn die Berechnung sowohl in der Ärztekammer als auch von der ÖGK abgeschlossen wurde und Einvernehmen zwischen ÖGK und Ärztekammer über die Reihung hergestellt wurde.

 

Grazer Straße 50a1