AERZTE Steiermark 12/2023
Vier-Tage-Woche: Gut für alle
Die Vier-Tage-Woche soll ÖGK-Vertragsärztinnen und -ärzten das Leben erleichtern und gleichzeitig die Versorgung der Bevölkerung verbessern. Jetzt ist es fix: Die 4-Tage-Woche für niedergelassene ÖGK-Vertragsärztinnen und -ärzte in der Steiermark kommt. Ab Jänner 2024. Natürlich nur für diejenigen, die es wollen. Und die ‚grünes Licht‘ von ihren Kolleginnen und Kollegen in der Versorgungsregion dafür haben.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Mit den reduzierten Ordinations-Öffnungstagen ist es für junge Ärztinnen und Ärzte viel leichter, etwa die Kinderbetreuung zu organisieren. Aber auch für „gestandene“ Ärztinnen und Ärzte kann das Leben durch diese Option besser werden.
„Mit der Vier-Tage-Woche besteht die begründete Hoffnung, dass wieder mehr Ärztinnen und Ärzte in die Kassenpraxis gehen wollen“, ist Michael Sacherer, der Präsident der Ärztekammer Steiermark, überzeugt.
Alle Ärztinnen und Ärzte in der jeweiligen Versorgungsregion haben Vorteile, wie der kassenärztliche Referent in der Ärztekammer Steiermark, Alexander Moussa, betont. Denn das Konzept sieht auch vor, dass die ÖGK-Ärztinnen und -ärzte abwechselnd an bestimmten Tagen ihre Ordination geöffnet halten können. „Es gibt ein hohes Maß an Flexibilität für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte“, hebt er hervor.
Wie kann es praktisch funktionieren?
Ein Beispiel: In einer Versorgungsregion (für Allgemeinmediziner:innen einem Dienstsprengel, für Fachärzt:innen einem Bezirk) gibt es sieben ÖGK-Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin. Fünf davon machen bei der Vier-Tage-Woche aktiv mit. Die anderen zwei stimmen zu, haben ihre Ordinationen aber weiter an fünf Tagen geöffnet, wie es der Kassenvertrag vorsieht. Die Ärztinnen und Ärzte, die für sich in der Versorgungsregion eine 4-Tage-Woche etablieren wollen, entwickeln gemeinsam ein regionales Versorgungskonzept, das eine ärztliche Versorgung auch an Tagesrandzeiten (bis 18:30 Uhr) vorsieht.
Eine Innovation ist, dass sich, wenn dies in der Versorgungsregion gewünscht ist, die beteiligten Ärztinnen und Ärzte abwechseln können und nicht immer dieselbe Praxis eine Abendordination anbieten muss.
„Wir hoffen sehr, dass die Reduktion der obligatorischen Praxisöffnungstage von fünf auf vier wieder mehr Ärztinnen und Ärzte dazu bewegen wird, einen Kassenvertrag anzustreben“, sagt der steirische Ärztekammerpräsident. So hätten die Ärztinnen und Ärzte mehr freie Tage und die Patientinnen und Patienten gleichzeitig ein Mehr an kassenärztlicher Versorgung, noch dazu an den Tagesrandzeiten.
Um das zu erleichtern, wird die Mindestöffnungszeit der Ordination 23 Stunden an vier Tagen betragen, statt 20 Stunden an fünf Tagen. Die echte Arbeitszeit, so die Zusatzvereinbarung, darf sich durch weniger Arbeitstage nicht reduzieren, auch die Versorgungsleistungen müssen gleich bleiben.
Sollte sich herausstellen, dass die Vier-Tage-Woche nicht den gewünschten Erfolg bringt, kann die Kassenärztin, der Kassenarzt zum Monatsende die Rückkehr zur „alten“ Fünf-Tage-Woche beantragen.
Es wird evaluiert
Das Projekt ist vorerst auf fünf Jahre befristet. Es läuft also mit Ende Dezember 2028 aus.
Ärztekammer Steiermark und ÖGK werden schon während der Laufzeit dieser Zusatzvereinbarung (spätestens bis Ende 2025) die Auswirkungen der Umsetzung der Vier-Tage-Woche für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie die gesamte Versorgungssituation überprüfen – z. B. leichtere Nachbesetzung von Vertragsarztstellen, Fallentwicklungen, Rückmeldungen aus der Bevölkerung – und gegebenenfalls Anpassungen dieser Vereinbarung vornehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Qualität, der Umfang und die Kontinuität der ärztlichen Sachleistungsversorgung gewährleistet bleiben.
„Anpassungen aufgrund der gemachten Erfahrungen sind natürlich denkbar, aber ich
bin durchaus stolz, dass wir diesen jahrzehntelangen Wunsch der Kolleg:innenschaft nun umsetzen können und die Vier-Tage-Woche bleiben wird“, ist der kassenärztliche Refernt der Ärztekammer, Alexander Moussa, überzeugt. Man habe in intensiven Verhandlungen mit der ÖGK alles getan, um die Rahmenbedingungen für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte, aber auch die ärztlich zu versorgende Bevölkerung, bestmöglich zu gestalten.
Lange gefordert
Die Vier-Tage-Woche war bereits 2022 in einem „Letter of Intent“ der steirischen Kurie Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte thematisiert worden.
„Die Kurie der niedergelassenen Ärzte in der Steiermark steht geschlossen hinter dem Leitspruch ͵Gesundheit gemeinsam gestalten΄. Sie unterstützt strukturelle und finanzielle Weiterentwicklungen zur Verbesserung der Versorgungssituation der Bevölkerung. Dazu ist es jedoch erforderlich, gemeinsam mit der ÖGK Entwicklungspotenziale sowie Maßnahmen(-pakete) zu erarbeiten“, heißt es darin.
Dietmar Bayer, der Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer Steiermark, sieht in der Vier-Tage-Woche einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der kassenärztlichen Situation in der Steiermark. Weitere werden hoffentlich folgen. Bald wird wieder verhandelt.
Aus der Zusatzvereinbarung:
Voraussetzungen für eine 4-Tage-Woche
Für die Gewährung einer 4-Tage-Woche im Sinne dieser Vereinbarung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Ordinationsöffnungszeiten von mindestens 23 Stunden an 4 Werktagen
- Davon mindestens 2 Nachmittage
bis 18:30 Uhr - Für Samstagsordinationen im Ausmaß von mindestens 4 Stunden kann eine Nachmittagsordination auf 15:30 Uhr reduziert werden.
- Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit und damit die Sachleistungsversorgung darf sich durch die 4-Tage-Woche nicht reduzieren. Die ÖGK wird diesbezüglich insbesondere die Entwicklung der abgerechneten Fälle quartalsweise beobachten und auch allfällige Rückmeldungen bzw. Situationsbeschreibungen von Versicherten, Behörden, Interessensvertretungen usw. berücksichtigen.
Allgemeinmedizin: Versorgungsregionen im Überblick
Stadt Graz: Jeder Stadtbezirk ist eine Versorgungsregion (17 Sprengel mit 3 bis 16 Planstellen)
Graz Umgebung (12 Versorgungsregionen mit je 3 bis 7 Planstellen): Gratwein-Straßengel | Gratkorn | Kalsdorf, Werndorf, Wundschuh | Hart, Kainbach, Laßnitzhöhe, Nestelbach, St. Marein | Deutschfeistritz, Peggau, Übelbach | Frohnleiten | Eggersdorf, Gutenberg-Stenzengreith, Kumberg, St. Radegund | Hitzendorf, St. Bartholomä, St. Oswald, Stallhofen, Thal | Fernitz-Mellach, Gössendorf, Hausmannstätten, Raaba-Grambach, Vasoldsberg | Feldkirchen, Seiersberg-Pirka | Semriach, Stattegg, Weinitzen | Dobl-Zwaring, Haselsdorf-Tobelbad, Lieboch, Premstätten
Bruck-Mürzzuschlag (11 Versorgungsregionen mit je 3 bis 11 Planstellen): Bruck | Kapfenberg | Aflenz, Thörl, Turnau | Mariazell | Breitenau am Hochlantsch, Gasen, Pernegg | Tragöß-St. Kathrein/L. | St. Lorenzen, St. Marein, Stanz | St. Barbara
im Mürztal | Mürzzuschlag, Neuberg, Spital/Semmering | Kindberg | Krieglach, Langenwang
Deutschlandsberg (8 Versorgungsregionen mit je 3 bis 6 Planstellen): Deutschlandsberg | Schwanberg | Frauental, Groß St. Florian, Preding, Wettmannstätten | Eibiswald | Pölfing-Brunn, Wies | Stainz, St. Stefan o. Stainz | St. Martin, St. Peter i.S. | Lannach, St. Josef
Hartberg-Fürstenfeld (10 Versorgungsregionen mit je 2 bis 6 Planstellen): Fürstenfeld, Loipersdorf | Großsteinbach, Großwilfersdorf, Ilz | Hartberg | Friedberg, Pinggau, Schäffern | St. Jakob i. W., St. Lorenzen, Waldbach-Mönichwald, Wenigzell | Dechantskirchen, Grafendorf, Lafnitz, Rohrbach | Pöllau | Kaindorf, Stubenberg | Bad Blumau, Bad Waltersdorf, Ebersdorf | Buch-St. Magdalena, Burgau, Neudau, Rohr
Leibnitz (7 Versorgungsregionen mit je 3 bis 8 Planstellen): Gabersdorf, Gralla, Leibnitz, Tillmitsch, Wagna | Allerheiligen, Heiligenkreuz a. W., Pirching am Traubenberg, Ragnitz, St. Georgen, Schwarzautal | Großklein, Heimschuh, Kitzeck i. S., St. Nikolai | Arnfels, Leutschach, Oberhaag, St. Johann | Hengsberg, Lang, Lebring-St. Margarethen, Wildon | Ehrenhausen, Gamlitz, St. Veit, Straß | Gleinstätten, St. Andrä-Höch
Leoben (6 Versorgungsregionen mit je 2 bis 12 Planstellen): Leoben | Eisenerz | Niklasdorf | Kraubath, St. Michael, St. Stefan | Kalwang, Kammern, Mautern | St. Peter-Freienstein, Trofaiach, Vordernberg
Liezen (11 Versorgungsregionen mit je 1 bis 6 Planstellen): Liezen | Altaussee, Bad Aussee | Bad Mitterndorf | Gröbming, Öblarn, Sölk | Haus, Ramsau, Schladming | Aigen, Irdning-Donnersbachtal, Stainach-Pürgg | Lassing, Rottenmann, Selzthal | Gaishorn, Hohentauern, Trieben | Altenmarkt, Landl, Radmer, St. Gallen | Wildalpen | Admont, Ardning
Murau (4 Versorgungsregionen mit je 3 bis 5 Planstellen): Krakau, Oberwölz, St. Peter, Schöder | Murau, Stadl-Predlitz, St. Georgen | Niederwölz, St. Lambrecht, Scheifling, Teufenbach-Katsch | Mühlen, Neumarkt
Murtal (9 Versorgungsregionen mit je 2 bis 8 Planstellen): Judenburg | Fohnsdorf | Pölstal | Zeltweg | Pöls-Oberkurzheim, St. Georgen, Unzmarkt-Frauenburg | Obdach, Weißkirchen | Knittelfeld, St. Margarethen | Gaal,
St. Marein-Feistritz, Seckau | Lobmingtal, Spielberg
Südoststeiermark (7 Versorgungsregionen mit je 3 bis 7 Planstellen): Fehring, Kapfenstein, St. Anna a. A. | Feldbach | Kirchbach-Zerlach, St. Stefan im Rosental | Bad Gleichenberg, Gnas, Jagerberg | Riegersburg, Söchau, Unterlamm | Edelsbach, Kirchberg a. d. R., Paldau, St. Margarethen ad R. | Bad Radkersburg, Halbenrain, Tieschen | Deutsch-Goritz, Mettersdorf, Mureck, Straden, St. Peter a. O.
Voitsberg (4 Versorgungsregionen mit je 5 bis 9 Planstellen): Bärnbach, Rosental an der Kainach | Voitsberg | Edelschrott, Köflach, Maria Lankowitz | Krottendorf-Gaisfeld, Ligist, Mooskirchen, Söding-St. Johann
Weiz (8 Versorgungsregionen mit je 3 bis 8 Planstellen): Thannhausen, Weiz | Gleisdorf, St. Ruprecht a. d. R. | Fladnitz, Passail | Birkfeld, Strallegg | Fischbach, Ratten, Rettenegg | Anger, Puch b. Weiz | Markt Hartmannsdorf, Ottendorf a. d. Rittschein | Ilztal, Pischelsdorf, Sinabelkirchen
Für Fachärztinnen und Fachärzte sind die steirischen Bezirke die Versorgungsregionen.
Die Vier-Tage-Woche erfordert ein Versorgungskonzept in der Versorgungsregion.