AERZTE Steiermark 05/2023
Der neue PVE-Gesamtvertrag bringt mehr Sicherheit
PVE, in der Steiermark gerne salopp Gesundheitszentren genannt, hatten bisher keine rahmenrechtliche Grundlage. Jetzt gibt es die endlich und so mehr Sicherheit und Klarheit. Eine konkrete Informationsinitiative startet jetzt.
Abgeschlossen zwischen Ärztekammer Steiermark und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger für die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB).
Zentrum oder Netzwerk
Die Aufbauorganisation einer PVE kann je nach regionalen Anforderungen als PVE an einem Standort (PVE-Zentrum) oder als Netzwerk an mehreren Standorten (PVE-Netzwerk) strukturiert sein.
Die PVE werden im Rahmen des vereinbarten Stellenplans errichtet. Die Primärversorgungsstandorte sollen aus bestehenden Strukturen entwickelt werden.
Die Primärversorgungseinheiten können in der Organisationsform eines Zentrums oder eines Netzwerkes betrieben werden. Sie können als Gruppenpraxis (OG oder GmbH, Netzwerke auch als Verein) geführt werden.
Wichtig ist das einheitliche Auftreten der Primärversorgungseinheit gegenüber den Versicherten, der Sozialversicherung und sonstiger Partner.
Das Kernteam einer PVE besteht aus 3 Ärzt:innen für Allgemeinmedizin (VZÄ) mit zumindest 1 Lehrpraxis-Bewilligung bzw. der Bereitschaft, sie zu beantragen und dauerhaft 1 Lehrpraktikantenstelle anzubieten, zumindest 0,5 diplomierten DGKS/DGKP (VZÄ) und einer Ordinationsassistenz (OA) im erforderlichen Ausmaß. Im erweiterten Team sind zumindest Angehörige dreier nichtärztlicher Gesundheitsberufe vertreten (Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Diätolog:innen, Psychotherapeut:innen, Hebammen, Sozialarbeiter:innen, Klinische Psycholog:innen).
Orts- und bedarfsabhängig können Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde als Teil des Kernteams in die PVE eingebunden werden.
Finanzierung: Grundfinanzierung (30.000,–/Jahr pro Gesellschafter (VZÄ)), Fallpauschale (45,–/Patient:in und Quartal), definierte Einzelleistungen).
Mindestöffnungszeit sind bei 3 Ärzt:innen (VZÄ) 40 Stunden/Woche, Montag bis Freitag Nachmittag, inkl. Tagesrandzeiten)
Bestehende Vertragspartner:innen werden eingeladen, wenn eine PVE geplant ist.
Nutzen und Ziele von PVE sind unter anderem
- ein attraktiveres Tätigkeitsfeld,
- die Arbeit der Ärztin/des Arztes mit einem multiprofessionellen Team, das gemeinsam die beste Betreuung für den Patienten abstimmt,
- mehr Zeit für das Gespräch mit dem Patienten,
- Zusammenarbeit und Kommunikation verschiedener Gesundheits- und Sozialberufe,
- Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen (z.B. flexible Arbeitszeitmodelle und Entlastung der Ärztin/des Arztes von nichtärztlichen Tätigkeiten durch Teamarbeit),
- Entlastung der Spitalsambulanzen durch Sicherstellung der zielgerichteten Versorgung auf der richtigen Versorgungsstufe,
- Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention.