AERZTE Steiermark 12/2022

 

KAGes-Einspringerdienste: Zeitraum deutlich erweitert

Eine deutliche und unmittelbar wirksame Verbesserung der Bedingungen für Einspringerdienste konnte auf Initiative der Kurie Angestellte Ärzte in den Verhandlungen mit der KAGes unter Einbeziehung des ZBR erreicht werden.

Mit einer ebenso konstruktiven wie sach- und lösungsorientierten Herangehensweise konnte das Ziel der Verlängerung der Einspringerdienste erreicht werden. Denn bisher galt: Eine Abrechnung als „Einspringerjournaldienst“ erfolgt nur für jene Dienste, die innerhalb eines Zeitraums von maximal einer Woche ab Eintritt des Ereignisses übernommen wurden.

Dieser enge Zeitraum wurde nun im Sinne der Kolleg­*innen deutlich erhöht. Innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Wochen ab Ausfall der Kollegin bzw. des Kollegen werden diese übernommenen Dienste als Einspringerdienste bezahlt.

Die Ausdehnung auf bis zu sechs Wochen verringert zwar nicht die hohe Arbeitsbelastung, aber die bessere finanzielle Abgeltung wird die Bereitschaft zur Übernahme von Diensten erhöhen.

Die neue Kurienführung hat deshalb von Beginn an auf die Notwendigkeit einer Neuregelung hingewiesen. Der finanzielle Vorteil des Einspringerdienstes ist die Bezahlung als Überstunden.

 

Gründe für Einspringerdienste

Was können Gründe für die Notwendigkeit des Einspringens sein?

Unerwartete Abwesenheiten, die einen „Einspringerjournaldienst“ rechtfertigen, sind neben einer Erkrankung auch Pflegefreistellung, Sonderurlaub aufgrund Niederkunft der Gattin, Tod der Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Geschwister und der Ehegattin bzw. des Ehegatten, Schwangerschaft und vorzeitiger Mutterschutz.

Die Einspringerdienste sind weiterhin von der bzw. dem Abteilungsverantwortlichen anzuordnen bzw. im Nachhinein zu bestätigen. Dienste, welche nach Abschluss der regulären Dienstplanung (Überleitung am 15. des Vormonats für den Folgemonat) zu übernehmen sind, werden als Einspringerdienst abgegolten. Daraus ergibt sich der Zeitraum von bis zu 6 Wochen.

Unsere Empfehlung: Leiten Sie den Dienstplan rechtzeitig über. Bei Fragen wenden Sie sich an die Kurie Angestellte Ärzte.

 

Notwendige Anpassung

Vizepräsident Gerhard Posch, der als Obmann Kurie der angestellten Ärztinnen und Ärzte die Neuregelung maßgeblich verhandelt hat, spricht daher auch von einer „notwendigen Anpassung, welche die Bereitschaft, für Kolleg*innen einzuspringen, um die Versorgung der Patient*innen in den Landesspitälern aufrecht zu erhalten, sicher erhöhen wird.“

Sein 2. Stellvertreter in der Kurie, Prim. Gerald Wolf, Leiter des Radiologie-Instituts (Standort Feldbach) am LKH Fürstenfeld-Feldbach, lobt vor allem „die konstruktive Lösung im Sinne der Patient*innen, der Ärzt*innen und der KAGes“.

Es muss uns allen bewusst sein, dass mit dieser Neuregelung ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt wurde, dass darüber hinaus noch weitere Schritte folgen müssen.

 

Fotos: Adobe Stock, Ärztekammer/Schiffer

Grazer Straße 50a1
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