AERZTE Steiermark 06/2022
Wahlen in die Fachgruppen-, die Bezirksärzte- und die Spitalsärztevertretungen 2022
Nach der Wahl der Vollversammlung der Ärztekammer für Steiermark und der konstituierenden Vollversammlung am 18. Mai 2022 finden gemäß der Satzung über die örtliche und fachliche Gliederung der Kammerangehörigen die Wahlen der Fachgruppenobleute, Bezirksärztevertreter*innen und Spitalsärztevertreter*innen im Herbst dieses Jahres statt.
Der Wahltag selbst wird vom Vorstand festgesetzt und voraussichtlich Anfang November 2022 sein.
Örtliche und fachliche Organisation der Ärztekammer für Steiermark
Gemäß § 72 Abs. 3 Ärztegesetz können Kammerangehörige örtlich in Sprengeln und fachlich in Sektionen und Fachgruppen erfasst werden, gem. Abs. 4 werden nähere Vorschriften über die örtliche und fachliche Gliederung durch Satzung erlassen.
Die Satzung der Ärztekammer für Steiermark über die örtliche und fachliche Gliederung der Kammerangehörigen legt die örtliche und fachliche Gliederung, wie in der Grafik unten dargestellt, fest.
Welche Funktionen werden im Herbst dieses Jahres gewählt?
Die Sektionsausschüsse der Turnusärzte und Turnusärztinnen, der AllgemeinmedizinerInnen und die der Fachärzte und Fachärztinnen ergeben sich aus den Vollversammlungsmitgliedern und deren Sektionszugehörigkeiten. Innerhalb dieser Sektionen werden die Sektionsobleute und deren StellvertreterIn gewählt.
Im Herbst gewählt werden die Vertreter in den Fachgruppen, Bezirken und Spitälern.
Fachgruppenobleute und jeweils ein/e StellvertreterIn
Die Fachgruppen sind kurienübergreifend zusammengesetzt. Ein Vertretungskörper für eine Fachgruppe kann nur dann gebildet werden, wenn mindestens fünf Fachärzte des betreffenden Sonderfaches oder von zusammengeschlossenen Sonderfächern Angehörige der Ärztekammer für Steiermark sind.
Sollten Sie mehrere Fächer ausüben, sind Sie den Vertretungskörpern aller Fächer zugeordnet und in all diesen wahlberechtigt.
Über die Wahlkörper innerhalb der Fachgruppen entscheidet der Vorstand. Für die neue Wahl 2022 gilt es auch Änderungen durch die neue Struktur der Sonderfächer gemäß Ärzteausbildungsordnung 2015 zu berücksichtigen bzw. für die Zukunft vorzubereiten.
Für die Fachgruppen Psychiatrie/Neurologie und Neurologie/Psychiatrie gibt es ein Optionsrecht:
Die Satzung über die örtliche und fachliche Gliederung der Kammerangehörigen legt fest, dass die Zuordnung der Doppelfachinhaber grundsätzlich nach Maßgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes erfolgt. Inhaber von Doppelfächern haben aber die Möglichkeit, mittels schriftlicher Optionserklärung bis längstens zwei Monate vor der Fachgruppenwahl in die jeweils andere Fachgruppe zu optieren (konkrete Information der betreffenden Ärzte und Ärztinnen erfolgt noch zeitgerecht).
SpitalsärztevertreterInnen und jeweils ein/e StellvertreterIn
Wahlberechtigt im Rahmen der Spitalsärztevertretungen sind nur Angehörige der Kurie Angestellte Ärztinnen und Ärzte. Einen Vertretungskörper können Krankenanstalten bilden, an denen zumindest zehn kurienangehörige Ärztinnen und Ärzte in einem Angestelltenverhältnis dauernd beschäftigt sind. Im örtlichen Nahbereich gelegene Krankenanstalten können zu einem Vertretungskörper zusammengeschlossen werden. Im Bereich des LKH-Universitätsklinikums Graz können einzelne Abteilungen einen Vertretungskörper bilden. Die Festlegung der konkreten Vertretungskörper erfolgt durch die Kurienversammlung angestellte Ärzte.
BezirksärztevertreterInnen und jeweils ein/e StellvertreterIn
In den Bezirksärzteversammlungen werden die Angehörigen der Kurie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erfasst. Die Sprengel stimmen (mit Ausnahme der Stadt Graz und des Bezirkes Graz-Umgebung) in ihren Amtsbereichen mit den im Bundesland Steiermark eingerichteten Bezirksverwaltungsbehörden überein. Für die Stadt Graz und den Bezirk Graz-Umgebung wurden auf Grund der Größe noch weitere Unterteilungen festgelegt:
Graz rechts, Graz links, Graz-Umgebung Süd, Graz-Umgebung Nord. Die Festlegung der konkreten Vertretungskörper erfolgt durch die Kurienversammlung niedergelassene Ärzte.
Wahlvorschläge
Grundsätzlich können Wahlvorschläge durch die in der Vollversammlung vertretenen Fraktionen eingebracht werden. Sollten Sie Interesse an der Funktion eines Vertreters des Bezirkes, Spitals oder einer Fachgruppe haben, wenden Sie sich bitte an eine in der Vollversammlung vertretene Fraktion oder geben Sie Ihr Interesse schriftlich der Ärztekammer bekannt (E-Mail an aek@aekstmk.or.at).
Alle Informationen zu den Wahlen 2022 finden Sie auf der Website der Ärztekammer Steiermark
Chart: Conclusio