AERZTE Steiermark 06/2024
 

Neue Reihungsrichtlinie: Menschlicher und gerechter

Die Reform der Reihungsrichtlinie (siehe auch Seite 28 ff.) bringt eine Vielzahl von Neuerungen. Eine ganz wesentliche ist, dass die Tätigkeit in einer bestimmten Ordination (Anstellung oder erweiterte Stellvertretung) für die Bewerbung um diese Stelle wertvolle zusätzliche Punkte bringt.

Das ist erfreulich für die betroffenen Ärztinnen  und Ärzte, aber auch für die Patientinnen und Patienten: Zusätzlich bringt nun „die Tätigkeit als angestellter Arzt oder erweiterter Stellvertreter in der Ordination des konkreten Planstellenvorgängers“ zusätzlich 4 Punkte, sofern die Tätigkeit unmittelbar vor Ende der Bewerbungsfrist durchgehend mindestens 2 Jahre angedauert hat, heißt es nun im Paragrafen 8 unter Punkt g.

Im Klartext: Wer sich um eine bestimmte Stelle bewirbt, hat nun bessere Karten, wenn er dort schon bisher regelmäßig tätig war. Bisher brachte nur allgemein die „Tätigkeit als Praxisvertreter in den Räumlichkeiten eines niedergelassenen Arztes“ Punkte, und zwar 0,01 pro Vertretungstag, höchstens aber 3 in jedem Kalenderjahr. „Dass die konkreten Erfahrungen nun in die Gesamtbewertung einfließen, ist eine wichtige Ergänzung der bisherigen Regelung. Ortskenntnis bzw. das spezielle Wissen um die Patientinnen und Patienten einer Ordination werden nun berücksichtigt“, lobt der kassenärztliche Referent in der Ärztekammer Steiermark, Alexander Moussa, die reformierte Reihungsrichtlinie.

Ebenfalls sehr erfreulich: Die Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes werden laut neuer Richtlinie angerechnet.

Die neue, zwischen Ärztekammer Steiermark und ÖGK akkordierte Reihungsrichtlinie ist „menschlicher und gerechter“ als die seit 2020 gültige Vorgänger-Version, so der Gesamtbefund. Die komplette Richtlinie mit allen Neuerungen findet sich ab Seite 29 in dieser Ausgabe von AERZTE Steiermark und natürlich auch im Internet auf der Website der Ärztekammer Steiermark, www.aekstmk.or.at/188

 

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