AERZTE Steiermark 06/2024


Veranstaltung Schwangerschaft & Kind

Was müssen Ärztinnen und Ärzte beachten, wenn Nachwuchs ins Haus steht? Antworten gab es bei einer Informationsveranstaltung in der Ärztekammer. Sie war nicht nur für Angestellte interessant.

Mutterschutz, Wochengeld, Papamonat, Karenz, Elternteilzeit, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus … Wohl kaum jemand hat diese und viele weitere Begriffe nicht schon gehört. Aber worum es jeweils im Detail geht – Dauer, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen u.Ä.m. – ist oft unklar. Bei einer Informationsveranstaltung in der Ärztekammer Steiermark, die gemeinsam mit der AK Steiermark veranstaltet wurde, gab es profunde Antworten. Zwei Fachfrauen referierten – die Ärztekammerjuristin Isabell Polanec und ihre Kollegin Bianca Liebmann-Kiss, ihres Zeichens Referentin der Abteilung Frauen und Gleichstellung der Arbeiterkammer Steiermark.

Polanec wies gleich einleitend auf die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige hin, die zu Gesetzesänderungen in Österreich geführt hatte. Die meisten dieser Änderungen traten mit 1. November 2023 in Kraft. Insbesondere die Änderungen bezüglich der Konsumation von Elternkarenzen und Elternteilzeiten wurden im Rahmen dieser Veranstaltung thematisiert. Einen Anspruch auf die volle Karenzdauer bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes gibt es grundsätzlich nur noch dann, wenn jeder Elternteil mindestens zwei Monate in Karenz geht. Ausnahmen greifen für Alleinerzieher bzw. wenn kein zweiter Elternteil vorhanden ist oder wenn der zweite Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat. Neu ist auch, dass eine Elternteilzeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes konsumiert bzw. vereinbart werden kann. Obwohl der Zeitraum für die mögliche Konsumation um ein Jahr ausgedehnt wurde, hat sich bezüglich der maximalen Dauer der gesetzlichen Elternteilzeit nichts geändert. Pro Kind hat man bis zum achten Lebensjahr des Kindes für maximal sieben Jahre (abzüglich der Zeiten des Beschäftigungsverbotes und Karenzzeiten für dasselbe Kind) einen Anspruch auf Elternteilzeit.

Insbesondere die Änderungen bzgl. der Konsumation von Elternkarenzen und -teilzeiten wurde im Rahmen dieser Veranstaltung thematisiert.

 
Arbeitsverbot im Mutterschutz

Bereits in der Schwangerschaft gibt es zahlreiche Einschränkungen betreffend die Arbeitsweise und den Arbeitsplatz: Dazu gehören etwa, dass Arbeiten im Stehen nach Ablauf der 20. Schwangerschaftswoche
von mehr als vier Stunden pro Tag, aber auch Arbeiten im ständigen Sitzen nicht mehr erlaubt sind. Auch dürfen Schwangere maximal 9 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Und es gibt ein grundsätzliches Verbot der Nachtarbeit. Ein generelles Arbeitsverbot gilt im Mutterschutz: 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt dürfen (werdende) Mütter nicht beschäftigt werden, auch wenn sie selbst arbeiten möchten.

Für werdende Mütter gibt es ein breites Spektrum an finanziellen Hilfen zur Linderung des Einkommensentfalls. Die Juristin Polanec erklärte  auch ganz genau, wie welche finanziellen Hilfen beantragt werden müssen. Diverse komplexe Konstellationen würden jedenfalls eine Einzelfallberatung sinnvoll machen, erklärte sie.

Neben dem staatlichen Wochengeld gibt es auch das Wochengeld des ärztlichen Wohlfahrtsfonds, das aber gesondert zu beantragen ist.

Das Antragsformular dazu gibt es im Downloadcenter unter: https://www.aekstmk.or.at/471

Ansprechpartnerin für das Wochengeld des Wohlfahrtsfonds ist Sabine Steirer. Sie ist unter 0316/8044-65 oder per E-mail (wff@aekstmk.or.at) erreichbar.

 

Anträge zeitgerecht stellen

Auf allgemeine (nicht nur den ärztlichen Bereich betreffende) Themen ging die Arbeiterkammerexpertin Liebmann-Kiss ein. Was ist etwa zu tun, um sich den Familienzeitbonus („bezahlten Papamonat“) zu sichern? Darauf gibt es zwar einen Rechts­­anspruch, er muss aber zeitgerecht beantragt werden.

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Kinderbetreuungsgeld, das an den Bezug der Familienbeihilfe geknüpft ist. Auch dafür gelten spezielle Fristen und Notwendigkeiten. Wichtig ist, sich die unterschiedlichen Systeme genau anzusehen. Für Ärzt:innen ist fast immer die einkommensabhängige Variante die vorteilhafteste. Dann gibt es noch den Partnerschaftsbonus, das Karenzbildungskonto, dazu steuerliche Möglichkeiten...

 

Informiert zu sein, zahlt sich also aus – im wahrsten Sinne des Wortes.

Informationsmöglichkeiten in der Ärztekammer: Mag. Isabell Polanec Tel. 0316/8044-45 oder angestellte.aerzte@aekstmk.or.at 

 

Für vertiefende Informationen einfach https://www.aekstmk.or.at/669 öffnen oder den QR-Code nutzen. Damit geht es zum Servicebereich der Kurie angestellte Ärztinnen und Ärzte.

Grazer Straße 50a1